Kurzzeitpflege

für eine kurze Auszeit

Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot für pflegebedürftige Menschen, die zuhause leben und  von Angehörigen betreut werden.

Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder in einer anderen Krisensituation übernimmt die Pflegekasse für eine Jahrespauschale in Höhe von bis zu 3.539,- € die pflegebedingten Kosten der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Die kann ebenfalls für Urlaub der Angehörigen in Anspruch genommen werden.

Zudem bietet die Kurzzeitpflege auch die Möglichkeit des Probewohnens.

Kurzzeitpflege

Die Pflegesätze gelten vom 01.10.2025 bis 30.09.2026, und die Investitionskosten vom 01.01.2025 bis 31.12.2026

PflegegradPflegekostenAPU 2 (PflBG)Kosten für

Investitions
-kosten

Betrag täglich
UnterkunftVerpflegung
173,23 €4,96 €27,17 €20,92 €17,16 €143,44 €
293,68 €4,96 €27,17 €20,92 €17,16 €163,89 €
3110,58 €4,96 €27,17 €20,92 €17,16 €180,79 €
4128,20 €4,96 €27,17 €20,92 €17,16 €198,41 €
5136,12 €4,96 €27,17 €20,92 €17,16 €204,21 €
Zusätzliche Betreuungsleistungen: 7,14 € tgl.

Die Investitionskosten werden, nach Möglichkeit, bei den Pflegegraden 2-5 direkt mit der jeweiligen Stadt abgerechnet und fallen nur bei Abwesenheit und Pflegegrad 1 an.




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Die Zimmer der Kurzzeitpflege befinden sich im Erdgeschoss. Sie sind, wie alle Zimmer, behindertengerecht ausgestattet und verfügen über ein eigenes Bad mit WC. Bei Einzug führen Sie ein ausführliches Aufnahmegespräch mit einer Pflegefachkraft. Dabei werden der persönliche Hilfebedarf, Medikamente, Gewohnheiten und Vorlieben notiert, so dass eine individuelle Versorgung gewährleistet werden kann.

Kurzzeitpflege-Gäste können sich individuell entscheiden, ob sie in der Caféteria, im Esszimmer des Wohnbereichs Barbara oder in ihrem Zimmer die Mahlzeiten einnehmen möchten.