Vollstationäre Pflege

Die Pflegesätze gelten vom 01.01.2023 bis 30.09.2023, und die Investitionskosten vom 01.07.2021 bis 31.12.2022.

Pflegegrad Pflegekosten APU 2 (PflBG) Kosten für Investitionskosten Betrag täglich Betrag monatlich (30,42 Tage)
      Unterkunft Verpflegung      
2        66,81 €       6,27 €           22,36 € 17,22 €      13,86 €       126,52 €        3.848,74 €
3        82,99 €       6,27 €           22,36 € 17,22 €      13,86 €       142,70 €        4.340,93 €
4        99,85 €       6,27 €           22,36 € 17,22 €      13,86 €       159,56 €        4.853,82 €
5      107,41 €       6,27 €           22,36 € 17,22 €      13,86 €       167,12 €        5.083,79 €
Zusätzliche Betreuungsleistungen: 175,45 €          

 Zusätzliche Betreuungsleistungen: 175,45

 

Kurzzeitpflege:

Die Pflegesätze gelten vom  01.01.2023 bis 30.09.2023, und die Investitionskosten vom 01.07.2021 bis 31.12.2022

Pflegegrad Pflegekosten APU 2 (PflBG) Kosten für Investitionskosten Betrag täglich
      Unterkunft Verpflegung    
1         52,48 €            6,17 €           22,36 €             17,22 €        9,82 €       108,05 €
2         66,81 €            6,17 €           22,36 €             17,22 €        9,82 €       122,38 €
3         82,99 €            6,17 €           22,36 €             17,22 €        9,82 €       138,56 €
4         99,85 €            6,17 €           22,36 €             17,22 €        9,82 €       155,42 €
5      107,41 €            6,17 €           22,36 €             17,22 €        9,82 €       162,98 €
Zusätzliche Betreuungsleistungen: 5,77 €  tgl.      

Die Investitionskosten werden bei den Pflegegraden 2-5 direkt mit der jeweiligen Stadt abgerechnet und fallen nur bei
Abwesenheit und Pflegegrad 1 an.
Einzelzimmerzuschläge werden in der Kurzzeitpflege nicht berechnet.

Wie berechnen sich eigentlich die Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz?

Die Kosten setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE):
    Der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist der Betrag für die allgemeinen Pflegeleistungen. Im Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade übergeleitet und alle BewohnerInnen zahlen, unabhängig vom Pflegegrad, den gleichen Eigenanteil.
  • Altenpflegeumlage (APU):
    Die Ausbildungsumlage für die Altenpflege wurde eingeführt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie ist ein Bestandteil der Pflegekosten.
  • Unterkunft & Verpflegung
    Hierunter fallen die Kosten für Freizeitveranstaltungen und Betriebskosten, sowie für die Verpflegung und Zubereitung.
  • Investitionskosten:
    Die Investitionskosten stellen die eigentliche „Kaltmiete“ dar, also die Kosten für den Wohnraum.

Wer trägt die Kosten?

Die BewohnerInnen zahlen die Kosten aus dem eigenen Einkommen und Vermögen. Außerdem übernimmt die jeweilige Pflegeversicherung einen pauschalen Monatsbetrag, abhängig vom Pflegegrad. Ist der/die BewohnerIn nicht in der Lage die Kosten durch das eigene Vermögen zu tragen, kann Pflegewohngeld bei dem zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden. Dabei gilt ein Schonbetrag in Höhe von 10.000 €. Das Pflegewohngeld übernimmt die Investitionskosten und den Einzelzimmerzuschlag. Sind die Kosten dann noch nicht gedeckt, kann Sozialhilfe bei dem zuständigen Amt für Soziales und Wohnen beantragt werden.

Muster zur Berechnung des Entgeltes (30,42 Tage im Einzelzimmer)

Dem Berechnungsmuster liegen die Pflegesätze vom 01.01.2023 bis 30.09.2023 und die Investitionskostensätze seit 01.07.2021 bis 31.12.2022 zugrunde.

  PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil 1.262,41 € 1.262,41 € 1.262,41 € 1.262,41 €
Altenpflegeumlage 2 (PflBG) 190,73 € 190,73 € 190,73 € 190,73 €
Unterkunft & Verpflegung 1.204,02 € 1.204,02 € 1.204,02 € 1.204,02 €
Investitionskosten  421,62 € 421,62 € 421,62 € 421,62 €
Eigenanteil 3.078,79 € 3.078,79 € 3.078,79 € 3.078,79 €
zzgl. Pflegeversicherung 770,00 €         1.262,00 €         1.775,00 €         2.005,00 €
gesamt 3.848,79 € 4.340,79 € 4.853,79 € 5.083,79 €
         
         
Die Pflegesätze gelten vom 01.01.2023 bis 30.09.2023    
und die Investitionskosten vom 01.07.2021 bis 31.12.2022.    
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